Antrag auf Entfernung einer Hecke auf dem Friedhof
Der Bauausschuss beschließt, die Entfernung der Hecke am abgetrennten Bereich des Friedhofes in Auftrag zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen zu führen, um die kostengünstigste Variante zur Integration des abgetrennten Friedhofbereiches zu finden.
Begründung:
Die FDP Fraktion Laer beantragt, dem Wunsch unseres Pastors Johannes Gospos zu entsprechen und die Integration des abgetrennten Friedhofbereiches für Suizidanten, Ungetaufte und Mörder vorzunehmen.
Zurzeit ist dieser Bereich vom restlichen Friedhof mittels einer Hecke abgetrennt. Wir bitten die Verwaltung Verhandlungen zu führen, um für die Gemeinde die kostengünstigste Variante auszuloten. Die Arbeiten belaufen sich auf das Entfernen der Hecke, Auffüllen der Erde und dem Einsäen von neuem Rasen sowie Wegeausbesserung.
Nach Gesprächen mit unserem Pastor schlägt dieser vor, einen Stein mit einer Inschrift aufzustellen und ihn offiziell bei der jährlichen Gräbersegnung zu Allerheiligen einzuweihen.
Somit können wir eine jahrzehntelange Schmach und Qual der Angehörigen beenden.
Die Friedhofsgärtnerei sowie auch die Landjugend Laer haben ihre Bereitschaft zur Mithilfe signalisiert.
Resolution zur Dichtheitsprüfung
Der Rat der Gemeinde Laer möge folgende Resolution an den nordrhein-westfälischen Landtag beschließen:
Der Landtag wird aufgefordert, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aufzuheben, soweit gem. § 61a Absatz 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) Grundstückseigentümer ihre bereits bestehenden privaten Abwasseranlagen auf Dichtheit prüfen müssen.
Begründung:
NRW ist eines der wenigen Bundesländer, das mit § 61 a LWG NRW eine landesrechtliche Vorschrift zur Dichtheitsprüfung für private Abwasseranlagen erlassen hat.
Fast alle anderen Bundesländer haben eine derartige landesrechtliche Verpflichtung nicht eingeführt. Für eine landesrechtliche Regelung besteht mittlerweile auch gar keine Notwendigkeit (mehr), da seit 01.03.2010 die Gesetzgebungskompetenz hierfür auf den Bund übergegangen ist und der Bund auch bereits in § 61 Abs. 2 WHG eine grundsätzliche Regelung getroffen hat. Sobald hierfür die noch ausstehende Rechtsverordnung vorliegt, kann diese Vorschrift nach Maßgabe der dann festgelegten Einzelheiten zur Anwendung kommen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht gerechtfertigt, dass NRW einen landespolitischen Alleingang unternimmt und seinen Bürgern finanzielle Belastungen auferlegt, die in anderen Bundesländern nicht vorhanden sind.
Außerdem ist noch offen, welche Anforderungen die zu erwartende Rechtsverordnung stellen wird, so dass nicht auszuschließen ist, dass in NRW jetzt Regelungen zur Anwendung kommen, die bald – aufgrund der zu erwartenden Rechtsverordnung – keine Gültigkeit mehr haben werden.
Ferner ist zu befürchten, dass durch die vorgesehene Prüfmethode neue Schäden an den Abwasseranschlüssen entstehen. Dabei ist der Umfang der negativen Auswirkungen von in das Grundwasser einsickerndem Abwasser längst nicht geklärt, so dass die erheblichen Investitionen der Grundstückseigentümer keine positiven Effekte auf die Trinkwasserqualität gegenüberstehen.
All diese Argumente lassen den Sinn der o.g. Vorschrift als fraglich erscheinen. Letztendlich bürdet der Gesetzgeber vielen Grundstückseigentümern teilweise erhebliche Kosten auf, die im Vergleich zu dem zu erwartenden Nutzen nicht verhältnismäßig sind.
Antrag zu Personalkosteneinsparungen
Aufgrund der desolaten Haushaltslage beantragen wir folgende Maßnahmen:
- Der Personalkostenansatz wird für die Haushaltsjahre 2012-2014 auf 1.680.000,00 Euro „gedeckelt“. Evtl. Steigerungen der Personalkosten müssen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen innerhalb der Verwaltung erwirtschaftet werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Stelle des Kämmerers nicht als Vollzeitstelle zu besetzen, sondern stattdessen die Aufgaben intern zu bewältigen evtl. mit einer/einem zusätzlichen Teilzeit-/geringfügig Beschäftigten
- Es wird ein sofortiger und unbefristeter Einstellungsstopp beschlossen. Dieser Einstellungsstopp gilt für alle Ebenen. Die Entscheidung zur Neueinstellung bzw. Wiederbesetzung obliegt dem Gemeinderat.
Die FDP Fraktion im Gemeinderat Laer sieht zur Beseitigung des Haushaltsdefizites, die absolute Notwendigkeit zunächst bei den Verwaltungskosten Einsparungen zu erzielen, bevor die Bürger und Bürgerinnen durch Mehrabgaben und Steuererhöhungen belastet werden.
Die Deckelung der Personalkosten gewährt Planungssicherheit für die Mitarbeiter der Verwaltung.
Wir sind uns bewusst, dass diese Maßnahmen schmerzhaft, aber vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage unerlässlich sind und beantragen deren zeitnahe Umsetzung
Interkommunale Zusammenarbeit im Kulturbereich
Die Verwaltung wird beauftragt, eine interkommunale Zusammenarbeit im Kulturbereich mit den Nachbargemeinden zu prüfen
Begründung:
Die Kulturarbeit in den Kommunen wird immer stärkeren Sparzwängen ausgesetzt. Kultur ist jedoch ein wichtiger Standortfaktor jeder Gemeinde.
Eine Kooperation mit anderen Gemeinden bietet zahlreiche Möglichkeiten das kulturelle Angebot zu unterstützen und Einsparpotentiale auszunutzen, wie:
- den kooperativen Einkauf hochwertiger, kostspieliger Veranstaltungen,
- die gemeinsame Bewerbung/Vermarktung, um einen größeren Nutzerkreis zu
informieren/anzusprechen
Durch Synergieeffekte ermöglicht interkommunale Zusammenarbeit den Gemeinden, trotz finanzieller Grenzen, ein attraktives Kulturangebot zu erhalten.
FDP fordert Spielplatzkonzept
Die Verwaltung der Gemeinde Laer wird beauftragt, eine Bestands- und Zustandsaufnahme der Kinderspielplätze vorzunehmen. Des Weiteren wird ein Spielplatzkonzept erstellt mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerung vorhandener und auf die Dauer überlebensfähiger Spielplätze. Weiterhin sollte berücksichtigt werden, inwieweit die vorhandenen Spielplätze noch genutzt werden.
Begründung:
In der Gemeinde Laer befinden sich zahlreiche Kinderspielplätze. Für viele bereits bestehende Flächen existiert augenscheinlich ein erheblicher Instandhaltungs- und Pflegebedarf.
In „älteren“ Baugebieten hat sich zwischenzeitlich die Altersstruktur so verändert, dass keine oder kaum noch Kinder die vorhandenen Spielplätze nutzen (s. z.B. Spielplatz am Wibbeltweg, Grüner Weg). Auch in Neubaugebieten ist der Neubau von Spielplätzen zu überdenken, weil fast auf jedem Grundstück private Spielflächen vorgehalten werden.
Die FDP Fraktion fordert die systematische Überarbeitung der Spielplätze in der Gemeinde Laer. Bislang wurden abgängige Spielgeräte ersetzt oder reparaturbedürftige wieder instand gesetzt, eine systematische Planung fand nicht statt. Es muss auf die Festsetzungen jeweiliger Bebauungspläne und die finanziellen Möglichkeiten Rücksicht genommen werden. Wenn sich dann herausstellen sollte, dass eine Spielplatzfläche als solche nicht mehr benötigt wird, dann können wir uns gut vorstellen, dass sich daraus ein Treffpunkt für die Jugend machen lässt, aber auch die Umwandlung in Bauland kommt in Frage, so dass sich dadurch Mehreinnahmen zur Haushaltskonsolidierung erzielen lassen.
Durch Einsparung von Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen sowie Einnahmen durch
Grundstücksverkäufe der „ehemaligen“ Spielplätze könnte eine Steigerung der Attraktivität anderer Spielplätze realisiert werden. Wir wünschen uns mehr Qualität statt Quantität bezüglich der Laerer Spielplatzflächen.
Bürgerhaushalt für Laer ab 2012
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Vorbereitungen für die Einführung eines Bürgerhaushaltes ab dem Haushaltsjahr 2012 zu treffen. Dabei sind insbesondere auch Erfahrungen anderer Kommunen mit einzubeziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat im März 2011 ein Konzept für die Einführung eines Bürgerhaushaltes zur Diskussion vorzulegen. Als Grundlage dafür kann die von der Bundeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie der Heinrich-Böll-Stiftung erarbeitete Publikation „Bürgerhaushalt in Großstädten" dienen. Absehbare (Planungs-) Kosten, die im Zusammenhang mit der Einführung eines Bürgerhaushaltes stehen, sind in den Beratungen über den Haushalt 2011 zu beziffern.
Begründung:
Die kommunalen Haushalte sind klamm, viele Gemeinden haben keine finanziellen Spielräume mehr und geraten in das enge Korsett des Haushaltssicherungskonzepts. Eine steigende Kreisumlage, mehr Ausgaben für Soziales, zu welchem die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet ist und vieles mehr belasten uns. Sparsames und vernünftiges Haushalten ist demnach gefragt!
Viele Gemeinden sind dazu übergegangen, den Sachverstand und die Detailkenntnis ihrer Bürger/innen zu nutzen und diese aktiv an der Haushaltsaufstellung zu beteiligen. Dieses Konzept wird mit dem Stichwort "Bürgerhaushalt" betitelt. Hierbei können aus der Bevölkerung Hinweise auf Sparmöglichkeiten, aber auch Anregungen zu Investitionen gegeben und in Diskussionen gewichtet werden - es entsteht eine "Spar- und Investitions-Hitliste". Diese Ergebnisse werden dann im Rat der Gemeinde, welcher letztendlich für die Haushaltsaufstellung verantwortlich ist, behandelt und stellen eine wertvolle Diskussionsgrundlage dar. Außerdem steigen das Verständnis für Sparmaßnahmen generell sowie das Kostenempfinden für Einrichtungen und Leistungen der Gemeinde. Der Bürger ist sparwilliger als die Politik – dies hat sich in vielen Kommunen, in den Bürgerhaushalte etabliert sind, herausgestellt.
Geeignete Kommunikationswege für den Bürgerhaushalt sind v.a. das Internet (die Homepage unserer Gemeinde), der Postweg oder auch Veranstaltungen zur Thematik. Aber gerade über das Internet ist eine problemlose, schnelle, einfache und auch "anonyme" Teilnahme möglich, so dass breite Schichten der Bevölkerung angesprochen werden. Um einen Einblick in die städtische Haushaltssituation zu ermöglichen, sollen im Internet Haushaltsplan und weitere wesentliche zugrunde liegende Rechtsvorschriften zum Download bereit stehen. Ein Formular zur Beteiligung am Bürgerhaushalt gibt es als PDF-Dokument. Das Formular kann dann am Bildschirm ausgefüllt und entweder per Post oder Fax an die Verwaltung geschickt werden oder direkt online über eine verschlüsselte Verbindung an die Verwaltung gesendet werden. Für alle Fragen zum Bürgerhaushalt wird ein/e Ansprechpartner/in benannt.
Mit dem vorliegenden Antrag soll der Verwaltung bewusst viel Zeit gegeben werden um sich zum einen umfangreichen Überblick über die Möglichkeiten aber auch die jeweiligen Schwachpunkte zu verschaffen und dann daraus ein Konzept für die Gemeinde Laer abzuleiten.
Wir bitten Sie, unseren Antrag im Sinne von Transparenz und Bürgerfreundlichkeit zu unterstützen.